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Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
Was sind die wichtigsten Maßnahmen und bis wann gelten diese?Maskenpflicht (MNS) gilt in allen geschlossenen Räumen (mit Ausnahme von Privatwohnungen), in Verkehrsmitteln und im Freien (die Schutzmaske darf nur in Ausnahmefällen abgenommen werden, wenn garantiert ist, dass kontinuierlich keine anderen Personen in der Nähe sind; dies gilt sowohl für Innenräume als auch im Freien). Die Schutzmaske ist daher stets mitzuführen. Von der Pflicht ausgenommen sind Kinder im Alter unter sechs Jahren und Menschen mit Krankheiten, die mit dem Tragen einer Gesichtsmaske nicht zu vereinbaren sind. Eine Ausnahme gibt es auch beim Sport im Freien und Radfahren (soweit der Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann) bzw. in Restaurants, wenn man am Tisch sitzt oder in Bars unter Einhaltung des Mindestabstands.
Es muss ein zwischenmenschlicher Sicherheitsabstand von 1 Meter eingehalten werden.
Messen, Folkloreveranstaltungen (wie Volksfeste und Weihnachtsmärkte), Tagungen und Kongresse sind ausgesetzt.
Kongresse dürfen nur in digitaler Form durchgeführt werden.
Für Hotelgäste gelten keine Zeitlimits innerhalb des Hotels nicht. Hotels bleiben geöffnet, allerdings nur für Geschäftsreisende und unter Einhaltung von Sicherheitsprotokollen.
Autobahnraststätten sowie Bars in Flughäfen und Krankenhäusern sind offen.
Schul-Ausflüge und Klassenfahrten sind untersagt. Dasselbe gilt für touristische Führungen.
Skigebiete bleiben geschlossen.
Förderung des Home Office (bis zu 75 % empfohlen).Diese Maßnahmen, laut Dekret vom 4. November, gelten vorerst bis zum 3. Dezember.
» Siehe auch nähere Infos
Welche zusätzlichen Maßnahmen gelten in den drei Gefahrenzonen (gelb, orange, rot)?In einzelnen Regionen wurden verschärfende Regelungen je nach Pandemieverlauf erlassen. Dabei wird das Land in drei Gefahrenzonen (siehe Landkarte) wie folgt eingeteilt:
Eine grafische Darstellung der Maßnahmen finden Sie hier: Italienisch | Deutsch
Gelbe ZonenSüdtirol, das Trentino, die Abruzzen, Kampanien, Basilikata, die Emilia-Romagna, Friaul-Julisch-Venetien, Latium, Ligurien, Molise, die Marken, Sardinien, die Toskana, Umbrien und Venetien sind „gelb“.
Ausgangssperre von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr – Ausnahme zwingend notwendige und belegte Arbeitsgründe sowie gesundheitliche Notwendigkeiten (Eigenerklärung erforderlich, siehe deutschsprachige Arbeitsübersetzung);
Öffentlicher Personennahverkehr maximal 50 % belegt;
Oberschulen und Universitäten 100 % Home Schooling;
Bars und Restaurants müssen ab 18:00 Uhr schließen, Take Away ist bis 22:00 Uhr erlaubt, Lieferdienste sind unbeschränkt möglich;
Museen, Kinos, Ausstellungen, Theater und Fitnessstudios, Schwimmbäder geschlossen, Sportzentren bleiben geöffnet;
Einkaufszentren an Sonn- und Feiertagen geschlossen (Ausnahme Lebensmittelhandel, Apotheken, Tabakgeschäfte und Zeitungsläden);
Aussetzung der Aktivitäten in Spielhallen, Wettbüros, Bingo- und Spielautomaten, auch in Bars und Tabakläden.Orange Zonen
Apulien und Sizilien sind „orange“.
Ausgangssperre von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr – Ausnahme zwingend notwendige und belegte Arbeitsgründe sowie gesundheitliche Notwendigkeiten (Eigenerklärung erforderlich);
Das Reisen von einer Region/Gemeinde zur anderen nur aus dringenden und durch Eigenerklärung belegten Gründen möglich (Arbeit, Gesundheit, sonstige dringende Notwendigkeit);
Bars und Restaurants sind geschlossen, Take Away ist bis 22:00 Uhr erlaubt, Lieferdienste sind unbeschränkt möglich;
Einkaufszentren an Sonn- und Feiertagen geschlossen (Ausnahme Lebensmittelhandel, Apotheken, Tabakgeschäfte und Zeitungsläden);
Museen, Kinos, Ausstellungen, Theater und Fitnessstudios, Schwimmbäder geschlossen, Sportzentren bleiben geöffnet;
Oberschulen und Universitäten 100 % Home Schooling;
Öffentlicher Personennahverkehr maximal 50 % belegt;
Aussetzung der Aktivitäten in Spielhallen, Wettbüros, Bingo- und Spielautomaten, auch in Bars und Tabakläden.Rote Zonen
Lombardei, Piemont, Aosta und Kalabrien sind „rot“ (siehe z.B. Region Lombardei).
Reiseverbot (Ausnahme dringende und durch Eigenerklärung belegte Gründe, wie Arbeit, Gesundheit, sonstige dringende Notwendigkeit);
Bars und Restaurants sind geschlossen, Take Away ist bis 22:00 Uhr erlaubt, Lieferdienste sind unbeschränkt möglich;
Geschäfte sind geschlossen (Ausnahme u.a. Lebensmittelhandel, Apotheken, Tabakgeschäfte, Zeitungsläden, Friseure, Waschsalons, Unterbekleidungsgeschäfte siehe Anhang 23), Mode- und Design Outlets sowie Mode- und Inneneinrichtungsgeschäfte geschlossen (siehe Fachverbände Federazione Moda Italia und Federmobili).
Kosmetiksalons sind geschlossen – geöffnet Barbiere und Friseure;
Wochenmärkte sind geschlossen – Ausnahme Lebensmittel;
Alle sportlichen Wettbewerbe werden ausgesetzt. Es ist erlaubt, motorische Aktivitäten in der Nähe des Wohnortes und sportliche Aktivitäten im Freien allein auszuüben;
Museen, Kinos, Ausstellungen, Theater, Fitnessstudios, Schwimmbäder geschlossen;
Oberschulen und Universitäten 100 % Home Schooling;
Öffentlicher Personennahverkehr maximal 50 % belegt.
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