Bauernregeln im September
Den Siebenschläfertag oder auch die Eisheiligen kennt jeder. Aber auch der September hat seine Bauernregeln und Lostage, anhand derer früher die Wetterentwicklung in den Wintermonaten vorhergesagt wurde.
Bereits Tag 1 birgt einen Lostag für den restlichen Verlauf des Monats und auch des Herbstes: “Gib auf Ägidius wohl acht, er sagt dir was der Monat macht. Ist Ägidi ein heller Tag, ich dir einen schönen Herbst ansag. Wenn St. Ägidius bläst ins Horn, so heißt es: Bauer, sä dein Korn. Ist es an Ägidius rein, wird es so bis Michaeli (29.09.) sein.”. Schauen wir auf das Wetter am diesjährigen 1. September zurück, so sehen wir in weiten Teilen Deutschlands viel Sonne und meist schwachen Wind bei sommerlichen 19 bis 24 Grad. Nur im Westen war es trüb und mit 15 bis 19 Grad weniger warm. Man könnte den Tag also durchaus als “hell” und “rein” bezeichnen. Und der September war bisher ja auch nicht wirklich trüb. Es gab zwar Tage mit wenig Sonne und etwas Regen, insgesamt ist es aber bisher ein sonniger und trockener Monat mit über Deutschland gemittelten 122 Stunden Sonne und nur 20 l/m² Regen.
“Am feinen Septemberregen ist dem Bauern gelegen.” – Wer seinen Garten auch im Winter nutzt, der sät jetzt Feldsalat und Spinat oder steckt Knoblauch. Günstig nach der Saat ist eine gleichmäßige Feuchte, damit das Saatgut bei noch milder Temperatur auch schön aufgeht. Das wussten auch die alten Bauern und so hat diese Regel bis heute Bestand.
Ein weiterer Lostag für den September fällt auf den 7. des Monats: “Ist es an Regine warm und sonnig, so bleibt das Wetter lange sonnig”. Der diesjährige 7. September brachte von der Ostsee bis an den Oberrhein etwa 9 bis 12 Stunden Sonne, abseits davon war es etwas “dunkler” mit 2 bis 5 Stunden Sonnenschein an der Nordsee und 4 bis 7 Stunden im Südosten des Landes. Wie oben bereits erwähnt, ist die Sonnenausbeute nach etwa 2/3 des Monats mit rund 76 % der langjährig gemittelten Sonnenscheindauer im September, durchaus beachtenswert. Auch die Nebellagen halten sich in diesem Monat in Grenzen. Insofern könnte man die Bauernregel durchaus als richtig einstufen.
Eine weitere Regel zum Thema Regen besagt: “Wenn es an Protus (11.09.) nicht nässt, ein dürrer Herbst sich erhoffen lässt”. Der diesjährige 11. September war ein durchwachsener Tag mit Sonne und Wolken, aber auch etwas Regen in Form von Schauern und lokal auch Gewittern. Weitgehend trocken blieb es vom Niederrhein bis nach Vorpommern. Ob man nun einen dürren Herbst erhoffen muss, bleibt fraglich. Nimmt man die Bauernregel streng, so dürfte dieser Herbst eher nicht trocken ausfallen.
Für den 21. September gibt es folgende Bauernregeln: “Ist Matthäus hell und klar, gute Zeiten bringt’s für wahr. Trifft Matthäus stürmisch ein, wird bis Ostern Winter sein. Ist an Matthäus Sonnenschein, gibt es nächstes Jahr viel Wein. Wie es Matthäus treibt, es vier Wochen bleibt.”. Nach aktueller Vorhersage wird Matthäus (kommender Dienstag) ein ruhiger und zunehmend sonniger Tag. Die klare Nacht zum Mittwoch könnte allerdings etwas verbreiteter Frost in Bodennähe bringen. Für alle Hobbygärtner, vor allem ab den Mittelgebirgen südwärts, heißt es also Obacht und Pflanzen schützen.
Der Michaelitag, 29. September, kündigt nach Lesart der Bauernregeln die Witterung für den weiteren Herbst und Winter an. Dabei gibt es durchaus Widersprüche: “Wenn Michael durch Pfützen geht, ein milder Winter vor uns steht. Bringt St. Michael Regen, kannst du gleich den Pelz anlegen. Regen an Michaelstag, einen milden Winter bringen mag.”. Auch ohne Regen geht es widersprüchlich zu: “Gibt Michaeli Sonnenschein, wird es in zwei Wochen Winter sein. Kommt der Michel heiter und schön, wird es vier Wochen weiter so gehen.”. Eine Prognose ist aus solch gegensätzlichen Weissagungen schwierig. Und so belassen wir es beim bisher eher guten Eindruck vom vergangenen Wetter und der Übereinstimmung mit den Lostagen und Bauernregeln in den ersten zwei Dekaden des Septembers. Wir müssen es ohnehin nehmen, wie es kommt.
Dipl.-Met. Jacqueline Kernn
Deutscher Wetterdienst Vorhersage- und Beratungszentrale Offenbach, den 19.09.2021
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