DWD Was das Grundgesetz mit dem Wetterdienst zu tun hat

Was das Grundgesetz mit dem Wetterdienst zu tun hat

Das Grundgesetz (GG), also die Verfassung Deutschlands, wird heute 75 Jahre alt. Am 23. Mai 1949 wurde das zunächst als Provisorium gedachte Werk erlassen und trat wenige Stunden später in Kraft. Neben den Grundrechten, die in den ersten Artikeln ihren Platz finden, wird dort die Organisation des Staates bestimmt. Im Artikel 74 Absatz 1 Ziffer 21 ist unter anderem die Gesetzgebung für den Wetterdienst verankert.

Wenige Jahre später hatte der Wetterdienst auf Grundlage des Artikels 74 GG sein eigenes Gesetz bekommen, das sogenannte Wetterdienst-Gesetz oder auch DWD-Gesetz genannt. Das DWD-Gesetz umfasst 14 Paragraphen in denen die rechtliche Einordnung und alle Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes geregelt sind. Alle dort beschriebenen Aufgaben muss der Wetterdienst erfüllen und stellt damit auch dessen Daseinsberechtigung dar.

Die erste, in Paragraph 4 des DWD-Gesetzes aufgeführte Aufgabe, ist die Erbringung meteorologischer und klimatologischer Dienstleistungen für die Allgemeinheit oder einzelne Kunden und Nutzer. Insbesondere wird dabei auf die Bereiche Verkehr, gewerbliche Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, des Bauwesens, des Gesundheitswesen, der Wasserwirtschaft einschließlich des vorbeugenden Hochwasserschutzes, des Umwelt- und Naturschutzes und der Wissenschaft hingewiesen. Man sieht, dass der Wetterdienst Dienstleistungen für die unterschiedlichsten Nutzer bereitstellen muss. Daher ist die Produktpalette des DWDs auch sehr breit aufgestellt. Es gibt spezielle Vorhersagen für die Landwirtschaft, die unter anderem Blüte- und Erntezeiten berücksichtigt und Wert auf die Bodenfeuchte legen. Aber auch Vorhersagen für Hitzestress bei Geflügel. Unter klimatologische Dienstleistungen fallen beispielsweise klimatologische Gutachten, die zur Bewertung der Luftqualität in deutschen Kurorten erstellt werden.

Eine der wohl wichtigsten Aufgaben steht unter Ziffer 2 des Paragraphen 4 und stellt die meteorologische Sicherung der Luft- und Seefahrt, der Verkehrswege sowie wichtiger Infrastrukturen, insbesondere der Energieversorgung und der Kommunikationssysteme dar. Dabei ist der DWD auch an internationale Gesetzgebung und Vereinbarungen gebunden wie beispielsweise an SOLAS (Safety of Life at SEA, internationales Übereinkommen zum Schutz von menschlichen Lebens auf See) und an die Vorgaben der ICAO (International Civil Aviation Organization, Internationale Organisation der Zivilen Luftfahrt). Zur meteorologischen Sicherung der Verkehrswege wurde ein eigenes Portal für die Straßenmeistereien eingerichtet, was vor allem in der Wintersaison Informationen über die Glättegefahr auf Straßen bereitstellt.

Des Weiteren sind die Bereithaltung, Archivierung, Dokumentation und Abgabe meteorologischer und klimatologischer Geodaten weitere Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes. Dazu betreibt der Wetterdienst an den größeren Niederlassungen jeweils ein Archiv. Im Seewetteramt in Hamburg sind beispielsweise über 37000 Schiffsjournale mit Wetteraufzeichnungen archiviert. Das größte Archiv, und einer der größten meteorologischen Bibliotheken weltweit, befindet sich in der Zentrale des DWDs in Offenbach. Dort stehen etwa 190000 Medieneinheiten zur Verfügung. Außergewöhnlich sind die historischen Bände mit Wetteraufzeichnungen die bis ins Jahr 1483 zurückreichen. Auch die Wetterlage am Geburtstag des Grundgesetzes lässt sich in den Archiven finden. Am 23. Mai 1949 lag über den Britischen Inseln ein Tiefdruckgebiet, das seinen Einfluss bis nach Mitteleuropa erstreckte. In Deutschland herrschten ähnlich wie heute schwache Winde und Temperaturen zwischen 20 und 25 Grad vor. Im Gegensatz zum heutigen Tag, waren vor 75 Jahren jedoch keine Starkregenereignisse zu erwarten.

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Damit kommen wir zu der wohl bekannteste Aufgabe des Wetterdienstes; die Erstellung und Verbreitung amtlicher Warnungen über Wettererscheinungen. Der Warnkatalog des DWDs ist sehr umfangreich und erstreckt sich von Nebelwarnungen, über Windwarnungen bis zu Warnungen über Tauwetter. Aber auch Warnungen vor Hitzebelastung oder vor hautkrebsfördernden UV-Strahlung gehören zum Repertoire. In den letzten Tagen kam es häufig zu Warnungen vor Dauerregen, Starkregen und Gewittern. Teilweise bis in den extremen Unwetterbereich. Auch heute werden im Süden des Landes wieder lokal unwetterartige Gewitter erwartet.

Damit alle frühzeitig und umfangreich gewarnt werden, wird bei besonders schweren Unwetterlagen neben der Veröffentlichung von Warnungen unter anderem im Internet, auf der WarnWetter-App oder im Teletext auch ein Unwetterclip im Studio des Deutschen Wetterdienstes aufgenommen. Dort erklärt der/die diensthabende Medien-Meteorologe/in die zu erwartende warnwürdige Wetterlage.

M.Sc. (Meteorologin) Sonja Stöckle
Deutscher Wetterdienst
Vorhersage- und Beratungszentrale
Offenbach, den 23.05.2024
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